Jetzt in neuer Auflage: Hoeren, Internetrecht
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristi-
schen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-,
Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standard-
werk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (Oktober 2015)
gebracht. Besonders erfreulich: Das Skript Internetrecht kann kostenlos heruntergeladen werden.
Auf jetz 586 Seiten, also 20 Seiten mehr als in die Ausgabe vom
April 2015 liefert das Werk die gewohnten Inhalte in der be-
währten Struktur. Überwiegend ist das Mehr an Seiten dem Satz,
aber auch den rund 150 neuen Fußnoten geschuldet, die auf aktu-
elle Urteile verweisen. Auch inhaltlich gibt es Neues. Die Ak-
tualität des Skriptums Internetrecht zeigt sich daran, dass die
Entscheidung des EuGH vom 06.10.2015 zum Safe Harbour-Abkommen
Eingang gefunden hat. Hinzugekommen sind auch Urteile zum Dis-
pute-Grabbing, mit denen bei unberechtigten Dispute-Einträgen
für .de-Domains zu rechnen ist. Beim Thema Wettbewerbsrecht
fand das Urteil des OLG Koblenz Eingang (vom 26.03.2014, Az.:
9 U 1116/13), wonach die Einwilligung des Kunden zu einer werb-
lichen Kontaktaufnahme durch Dritte die namentliche Nennung der
Unternehmen erfordert. Weiter gibt er einen kurzen Einblick in
die neue Fassung von § 312f BGB, der Unternehmen bei außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Dokumentations-
pflichten auferlegt. Schließlich fielen uns noch die kurzen Aus-
führungen zu den grundsätzlichen Regelungen der seit 01. Januar
2015 geltenden EuGVVO, welche die vormalige EuGVO ablöst, auf;
die Verordnung regelt die gerichtliche Zuständigkeit von Voll-
streckungen von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Da-
mit ist das Skriptum Internetrecht auf den neuesten Stand ge-
bracht.
Das Manuskript steht - wie übrigens auch sämtliche seiner archi-
vierten Vorauflagen - zum kostenlosen Download bereit. Aller-
dings sollte man nicht vergessen: das Werk mag zwar gratis sein;
wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Ins-
tituts unterstützen will, sollte zumindest die Möglichkeit ei-
ner freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das im Skript an-
gegebene Konto nutzen. Um einer Ausrede vorzubeugen: BIC und
IBAN hat Hoeren bereits eingearbeitet. Denn im Fachbuchhandel
kosten derartige Werke oft weit über EUR 100,-; selbst kleine
Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor,
sondern helfen, dass das Skriptum Internetrecht auch künftig in
aktualisierten Auflagen erscheinen kann.
Das Skript Internetrecht können Sie hier herunterladen:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1263
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